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Berichte von Ochsenrennen Illertissen Am 20.05.07 fand auf dem Gelände des Reit- und Fahrvereins Illertissen zum ersten Mal ein Ochsenrennen statt. Positiv feststellbar war, dass die Tiere im Schatten an Bäumen angebunden waren und ihnen Wasser zur Verfügung stand. Allerdings hatten einige der Tiere Durchfall und hätten somit nicht eingesetzt werden dürfen. Durchfall bei Rindern bedeutet entweder eine ernsthafte Erkrankung oder ist stressbedingt.
Ein junger Ochse hatte eine Wunde auf dem Rücken, die zwangsläufig von den Reitern immer wieder berührt werden musste, wenn sie sich an das Tier anklammerten.
Vor Startbeginn kam es öfter vor, dass die Tiere ruhig standen und plötzlich ausbrachen und "weg wollten". Die Männer hatten Mühe, die Tiere zu halten. Wenn das nicht half, kam der Stock zum Einsatz und wurde den Tieren auf den Kopf geschlagen. Einmal ist sogar ein Stock auf dem Kopf des Ochsen zerbrochen, dessen abgebrochenes Ende auf dem Foto zu sehen ist. Der Schlag selbst war deutlich hörbar.
Zum Antreiben setzten die Treiber Schreie
und Schläge mit Holzstöcken auf das Hinterteil ein. Die Reiter
trieben ebenfalls mithilfe ihrer Füße und Schenkel an. Blieb
ein Tier stehen, wurde durch Verdrehen des Schwanzes, zeitweilig über
das tolerierbare Maß hinaus, nachgeholfen.
Ein kleinerer ca. einjähriger Ochse nahm zum ersten Mal teil. Er war offensichtlich verängstigt und blieb während des Rennens stehen und weigerte sich, weiterzulaufen. Er zitterte stark, was ein Zeichen für Angst ist. Zeitweilig sah es aus, als würde er in die Knie gehen oder umfallen. Das Tier hätte überhaupt nicht starten dürfen, denn es war ganz offensichtlich einer Überforderung im Sinne von § 3 Nr. 1 TierSchG ausgesetzt: "Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen".
Unserer Meinung stellt der Umgang mit den Tieren (Schlagen auf den Kopf mit Zerbrechen des Stockes, schmerzhaftes Verdrehen des Schwanzes usw.) auch einen Verstoß gegen § 3 Nr. 6 TierSchG dar: "Es ist verboten, ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind." Dieser Tatbestand ist erfüllt, wen dem Tier durch die Heranziehung "einfache" Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Erheblich und länger anhaltend brauchen die Belastungen nicht zu sein. Auch Stress gilt als Leiden. Ludwigsmoos
Auch hier wurde wieder heftig mit Stöcken gearbeitet. Es wurde gezerrt, gezogen, geschoben, und die Schwänze wurden verdreht. Der bereits in Illertissen aufgefallene junge
Ochse, der eher an ein großes Kalb erinnert, musste wieder antreten.
Auch hier litt er an Durchfall und machte einen ängstlichen und
verstörten Eindruck. Schließlich blieb er stehen und war
auch durch Schieben, Drücken, Ziehen, Schlagen nicht mehr von der
Stelle zu bewegen. Erst als ein anderer Ochse geholt wurde, setzte er
sich wieder in Bewegung und lief diesem nach. Auch
hier war er sichtlich von der Situation überfordert und hätte
nicht starten dürfen.
Nach dem Rennen standen die Ochsen im Transporter lange Zeit in der heißen Sonne, während die Besitzer vermutlich im Bierzelt waren.
Besonders erschreckend war die zahlreiche Teilnahme von jungen Mädchen, die entweder als Helferinnen oder als Reiterinnen auftraten. Sie schienen sich großartig zu amüsieren und nahmen nicht wahr, dass es sich bei den Ochsen nicht um Gegenstände, sondern um lebendige und fühlende Tiere handelte.
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"Wann
wird es dahin kommen, dass die öffentliche Meinung keine
Volksbelustigungen mehr duldet, die in Misshandlung von Tieren bestehen?" - Albert Schweitzer - |